Immer wieder ist von Unternehmen zu lesen, die der Unterlizenzierung überführt wurden und saftige Strafen zahlen mussten. Laut einer Studie der BSA, Business Software Alliance, sind 27 Prozent der Unternehmen unterlizenziert. Das ist jede vierte Firma! Wie schnell eine Unterlizenzierung zur Achillesferse werden kann, machte die BSA vor einem Jahr zum zentralen Thema einer Werbekampagne.
Hier wird gezeigt, welchem Risiko sich ein Geschäftsführer aussetzt, der den Überblick über seinen Lizenzbereich verloren hat: „Es gibt Gründe, illegale Software zu melden“ heißt der Spot, in dem eine Mitarbeiterin ihren Chef erpresst. Angeblich gingen in den ersten Monaten der Kampagne wöchentlich rund 100 Hinweise von Einzelpersonen über Firmen mit unlizenzierter Software ein. In über 70 Fällen sind laut BSA in Deutschland rechtliche Schritte gegen Unternehmen eingeleitet worden, die unlizenzierte Software eingesetzt haben – Schadensansprüche von insgesamt etwa 1,8 Mio Euro sind allein während des ersten Quartals der Kampagne angefallen.
Lassen wir einmal außen vor, von wem diese Stories gestreut werden und mit welchem Motiv. Stellen wir uns vielmehr einmal die Frage: Ist dieser Chef als Vertreter seines Unternehmens tatsächlich mit Vorsatz das Risiko eingegangen, Strafzahlungen im teilweise sechsstelligen Bereich in Kauf zu nehmen? Wurde hier wirklich bewusst an der falschen Stelle gespart – frei nach dem Motto: No risk – no fun?
Eher unwahrscheinlich. Gerade in schnell wachsenden Unternehmens-Strukturen gerät in der IT-Abteilung der Lizenzierungsbereich schnell einmal in den Hintergrund, weil es gerade ganz woanders „brennt“. Da müssen zügig die Rechner für die neuen Mitarbeiter eingerichtet werden, die Homepage relaunched oder die Schwachstellen im Content Management System ausgemerzt werden. Die Nachlizenzierung kann ja nachgeholt werden – am besten gleich zusammen mit den Lizenzen für die Arbeitsplätze in der Abteilung xyz. Wenige Wochen später zieht der verantwortliche Mitarbeiter um oder wechselt den Arbeitgeber, bei der Übergabe wird versäumt auf die Lizenzierungsmängel hinzuweisen - und schon nehmen die Dinge ihren Lauf. Völlig eigendynamisch. Menschlich. Verständlich. Nur leider ist der Lizenzierungsbereich jetzt nicht mehr im grünen Bereich – der IT-Bereich der Firma bewegt sich plötzlich auf illegalem Terrain und ist sich dessen nicht einmal bewusst.
Kommt es nun zu einer Kontrolle des Lizenzbestandes seitens einer übergeordneten Institution wie beispielsweise der BSA, der Business Software Alliance, sind saftige Strafen fällig. Und haftbar ist nicht der IT-Mitarbeiter, sondern der Geschäftsführer, der sich in diesem Punkt einfach auf seine Mitarbeiter verlassen hatte.
Übrigens: Hintergrund dieser BSA-Kampagne war natürlich auch, Angst zu schüren und Unternehmen so dazu zu bringen das überteuerte Software Asset Management der Softwarehersteller vermehrt zu nutzen! Aber: Das ist nicht nötig! Dazu sind sie nicht verpflichtet! Denken Sie daran: Eine ordnungsgemäße, rechtssichere Lizenzierungsberatung kann auch ein unabhängiger Lizenzberater durchführen, der Lizenzgutachten gemäß ISO 19770-1 erstellen darf. So wie beispielsweise die U-S-C. Das ist deutlich kostengünstiger und genauso effektiv. Unser Tipp: Vergleichen Sie! Holen Sie sich Kostenvoranschläge ein!
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Unternehmen noch richtig lizenziert ist oder sollten Sie näheres dazu wissen wollen, wie Sie sich vor Unterlizenzierung schützen können - Dann nutzen Sie die kostenlose Beratung von U-S-C. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Damit Sie künftig sagen können:
No risk – but fun!!
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